Liebe Patientinnen und Patienten,

das Einholen einer Zweitmeinung ist für Sie einfach und bedeutet nicht, dass das diagnostische Verfahren von vorne beginnen muss. Sie haben das gesetzliche Recht auf eine zweite Meinung und ihre behandelnde Ärztin/ihr behandelnder Arzt muss Mithilfe bei der Dokumenten-Zusammenstellung wie auch der Dokumenten-Übermittlung leisten. Wir begutachten Ihren Fall auf Basis der bereits erfolgten Diagnostik. Unser Tumorboard wird die Befunde kritisch beurteilen und danach eine Therapieempfehlung aussprechen.

Wenn Sie eine Zweitmeinung einholen möchten, wenden Sie sich bitte über www.krebszweitmeinung.de an die HMO AG. Dort werden Ihre Befunde aufgenommen und ein Zweitmeinungszentrum vermittelt.