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Geschäftsführung

Die Ev. Krankenhausgemeinschaft wird durch Geschäftsführer Jens Koch vertreten. 

Neben Prokuristin Dipl. Oec. Annika Machleit-Ebner, gehört Pfarrer Frank Obenlüneschloß zur Geschäftsführung. 
Er steht als Theologischer Direktor für die konfessionelle Ausrichtung des Unternehmens und hält die Kontakte zu den Kirchengemeinden und zum Kirchenkreis Herne.

Präambel

In der Krankenhausgemeinschaft wird ein situativ angemessener Führungsstil praktiziert, d.h. die Führungsgrundsätze orientieren sich an den Fähigkeiten der Mitarbeiter und den Erfordernissen der Situation. Die Zuständigkeit der Führungskraft, Entscheidungen zu treffen, bleibt davon unberührt.
Die Beachtung und Umsetzung der nachfolgenden Grundsätze ist für alle Führungskräfte verbindlich.
Führungskräfte im Sinne dieser Grundsätze sind Dienstvorgesetzte und alle Abteilungsleitungen.

Menschenbild und Wertschätzung

Die Führungskraft ist an das im Leitbild festgeschriebene christliche Menschen- und Weltbild gebunden, das davon ausgeht, dass Gott alles Leben geschaffen hat und ihm Würde und Wert beimisst. Ein wesentlicher Grundsatz dabei ist die Bildung gegenseitigen Vertrauens in das Entscheiden und Handeln des anderen, dies setzt Verlässlichkeit und Berechenbarkeit voraus.
Die Führungskraft drückt ihre Wertschätzung Mitarbeitern gegenüber dadurch aus, dass sie auf deren Gesundheit achtet, Über- und Unterforderung vermeidet, Möglichkeiten zur beruflichen Entfaltung schafft und jegliche Form der Diskriminierung vermeidet.

Loyalität

Die Führungskraft unterstützt die Interessen und Ziele des Unternehmens nach innen und außen und arbeitet konstruktiv an der Entwicklung und Verwirklichung der Unternehmensziele mit.

Transparenz

Die Führungskraft kommuniziert verbindlich und mit dem Ziel der zeitnahen Informationsweitergabe. Eine wichtige Grundlage für eine transparente Kommunikation ist die Begründung getroffener Entscheidungen.

Konfliktfähigkeit

Die Führungskraft setzt sich bei unterschiedlichen Standpunkten immer offen und konstruktiv und in sachlicher Weise mit den Betroffenen auseinander. In Fällen, in denen keine Einigung zwischen den Beteiligten zu Stande kommt, ist die zuständige Führungskraft verpflichtet, sich einzuschalten und eine Entscheidung zu treffen.

Mitarbeitergespräche

Die Führungskraft führt in regelmäßigen Abständen Mitarbeitergespräche. In den Gesprächen werden die Unternehmens- bzw. Abteilungsziele mit den individuellen Zielen des Mitarbeiters abgestimmt. Neben der Qualität der Zusammenarbeit sind Entwicklungsmöglichkeiten und Fortbildungsbedarf anzusprechen.
Die Mitarbeitergespräche werden in Form von Zielvereinbarungsgesprächen standardisiert.

Ziele

Die Führungskraft ist für die Zielplanung der Abteilung verantwortlich, legt die Ziele für ihren Bereich in Übereinstimmung mit den von der Geschäftsführung festgelegten Unternehmenszielen fest und überprüft sie in festgelegten Abständen.