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Erhoffte finanzielle Unterstützung bleibt aus

Herne, 14. Juli 2023

Geschäftsführer Matthias Adler nimmt Stellung zur Krankenhausreform

Die erhoffte Finanzspritze in Form eines Vorschaltgesetzes – wie von allen 16 Bundesländern gefordert und für die Kliniken dringend und kurzfristig erforderlich wäre – bleibt durch den Bund aus. Große Veränderungsprozesse, wie sie sich Herr Lauterbach wünscht, erfordern auch entsprechende mittelfristige Investitionen für die Transformation der Krankenhäuser sowie eine kurzfristige Stabilisierung der Kliniken in ihrer aktuellen, finanziellen Situation.

Ein konkretes Beispiel: Die Inflationsraten der letzten 18 Monate lagen stets zwischen mindestens sechs und bis zu ca. elf Prozent. Der Basisfallwert als Abrechnungsgrundlage der Krankenhausfälle ist in 2023 jedoch lediglich um ca. vier Prozent gestiegen. Wenn Umsätze um vier Prozent, Sachkosten hingegen im Schnitt um acht Prozent steigen sowie die Tarifentwicklung Steigerungsquoten von 5 bis 6% nach sich zieht, geht die betriebswirtschaftliche Jahresrechnung für die deutschen Kliniken zweifelsfrei nicht auf.

Positiv zu vermerken ist, dass man sich nach nordrhein-westfälischem Vorbild auf bundeseinheitlich definierte Leistungsgruppen geeinigt hat. Damit verbunden sind für alle Krankenhäuser verbindliche Mindestanforderungen an medizinische Ausstattung und Personal definiert worden. So wird die Strukturqualität festgelegt, welche Krankenhäuser bestimmte Krankheiten und Patienten behandeln sollen. Hier herrscht – insbesondere für nordrhein-westfälische Krankenhäuser – nun eine größere Verlässlichkeit und Transparenz auf der Bundesebene. Die Umsetzung soll – budgetneutral – in 2026 beginnen.

Auf diese Entwicklung haben wir uns schon seit geraumer Zeit eingestellt und an allen Standorten der Ev. Krankenhausgemeinschaft zertifizierte Zentren, wie z.B. Schlaganfall-Zentren, Beckenbodenzentren oder Krebszentren sowie hausübergreifend bspw. altersmedizinische, schmerzmedizinische und kardiologische Netzwerke gebildet.  Darüber hinaus arbeiten wir als Evangelischer Verbund Ruhr zurzeit an einer Fusion, um unser Leistungsspektrum weiter zu koordinieren und die bestmögliche Versorgung in den Bereichen Gesundheit, Pflege und Teilhabe im Sinne unserer Patientinnen und Patienten auch in Zukunft nachhaltig zu sichern und sinnvoll zu erweitern.

Die Offensive des BMG in Sachen Qualitätstransparenz begrüßen wir. Eine zusätzliche Vergütung oder Auswirkungen auf die Krankenhausplanung soll es im aktuellen Entwurf jedoch nicht geben. Insbesondere in diesem Jahr haben wir zusätzliche Projekte und Themen im Qualitätsmanagement unseres Verbundes angestoßen. Zuletzt wurde das EvK Herne in den Bereichen Thoraxchirurgie, Viszeralchirurgie sowie Endoskopie, Gastroenterologie, Diabetologie, Gefäß- und Hochdruckerkrankungen, Infektiologie und Lungenkrebs und chronische Lungenerkrankungen sowie Ernährungsmedizin und Adipositaschirurgie mehrfach ausgezeichnet bzw. zertifiziert. Das Aufnahme- und Entlassmanagement sowie die Digitalisierung spielt bei der Optimierung der Prozessqualität an unseren Standorten eine zentrale Rolle.

Teilweise kritisch sehen wir die Vorhaltefinanzierung. Es klingt zwar zunächst nachvollziehbar und sinnvoll, wenn ein großer Anteil der Vergütung schon für das alleinige Vorhalten von Leistungsangeboten wie z.B. die Intensivmedizin oder die Altersmedizin gezahlt wird. In der Realität ist das jedoch schwer umsetzbar.